Warum sollte ich mir die Mühe machen einen BEM-Prozess einzuführen? Ist doch sicher mit viel Aufwand verbunden? Einige Vorteile erfahren Sie hier.
Gibt es mehr Kurz- oder Langzeiterkrankungen? Wie groß ist eigentlich das Potential für BEM? Antworten finden Sie hier.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet ein BEM anzubieten. Für den Beschäftigten ist die Teilnahme freiwillig. Wieviele Mitarbeitende das Angebot anehmen erfahren sie hier.
Was kostet dem Unternehmen ein AU-Tag? Eine schwierige Frage, da sie von vielen Faktoren abhänig ist. Den Versuch einer Quantifizierung finden Sie hier.
Eine sehr gute Broschüre zum BEM stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung. Einen Auszug finden Sie hier.
Eine übersichtliche Darstellung des vereinfachten BEM-Prozess finden Sie hier.
Vorteile für ihr Unternehmen:
Vorteile für ihre Mitarbeitenden:
Verteilung der Arbeitsunfähigkeitsfälle nach Dauer
Laut Fehlzeiten-Report 2023 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) ergibt sich für das Jahr 2022 folgende Verteilung der Dauer von Arbeitsunfähigkeit (AU) für Deutschland:
Kurzerkrankungen (1-3 Tage):
Sie machten etwa 30,5% aller AU-Fälle aus, führten jedoch nur zu 5,4% der gesamten Fehltage.
Langzeiterkrankungen (mehr als 42 Tage):
Obwohl sie nur 3,5% aller AU-Fälle ausmachten, verursachten sie rund 38% der gesamten Fehltage. Diese Zahl verdeutlicht, dass ein kleiner Anteil von Langzeiterkrankungen einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtzahl der Fehltage hat.
Anmerkung:
Für das BEM sind zum einen alle Fälle der langzeiterkrankten Beschäftigten und zusätzlich die AU-Fälle der Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten durch einzelne, meist unterschiedlich begründete AU-Fälle die 42-Tage-Grenze überschreiten.
Durchschnittliche Fehlzeiten pro Beschäftigten
Die durchschnittliche Anzahl der AU-Tage pro Arbeitnehmer/in variiert je nach Datenquelle. Alle Werte beziehen sich auf Deutschland und das Kalenderjahr 2023:
Das Statistische Bundesamt geht von durchschnittlich 15,1 AU-Tagen aus.
Die Techniker Krankenkasse sieht den durchschnittlichen Krankenstand bei 5,31% oder 19,4 AU-Tage.
Die AOK hat für alle AOK-Versicherten einen Krankenstand von 6,6% oder 23,9 AU-Tage errechnet.
Bedauerlicherweise gibt es hierzu keine offiziellen Quellen, so dass ich mich auf eine qualifizierte Schätzung stützen werde. Ich gehe davon aus, dass im Durchschnitt jeder 10. Beschäftigte einen Anspruch (>42 AU-Tage innerhalb von 12 Monaten) auf ein BEM-Gespräch hätte. Schwankungen ergeben sich aus der Branche, dem Bundesland und der Betriebskultur/-klima. Ausgehend davon, dass jeder 10. Beschäftigte ein BEM-Angebot vom Arbeitgeber erhält, schwankt die Annahmequote (Interesse an Erst-/Infogespräch) zwischen 10-40%. Die große Bandbreite für die Annahmebereitschaft liegt erneut begründet in der Branche, dem Bundesland, der Betriebskultur, aber auch in der Gestaltung des BEM-Verfahrens.
Zusammengefasst ist davon auszugehen, dass im Durchschnitt pro 100 Beschäftigte 10 Beschäftigte/p.a. ein BEM-Angebot vom Arbeitgeber erhalten (müssten) und dieses BEM-Angebot lediglich von 2-3 Beschäftigten angenommen wird.
Durchschnittliche Kosten (Umsatzausfälle) je AU-Tag eines Beschäftigten
Die durchschnittlichen Kosten bzw. Umsatzausfälle, die einem Unternehmen in Deutschland durch die AU eines Beschäftigten entstehen, variieren je nach Branche, Unternehmensgröße und Position des Mitarbeitenden. Eine genaue Berechnung ist komplex, da neben der Entgeltfortzahlung auch indirekte Kosten wie Produktivitätsverluste, Kosten für Ersatzpersonal und mögliche Umsatzeinbußen berücksichtigt werden müssen.
Laut Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) betragen die volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten durch AU im Jahr 2023 insgesamt 128 Milliarden Euro. Bei 886,2 Millionen AU-Tagen ergeben sich daraus durchschnittliche Kosten für den Produktionsausfall von etwa 144 Euro pro AU-Tag. Andere Quellen schätzen die Kosten pro AU-Tag höher ein. So gibt die Plattform KomNet an, das der Verlust an Arbeitsproduktivität bzw. der Ausfall an Bruttowertschöpfung bei etwa 205 Euro pro AU-Tag liegt.
In Industrieunternehmen sind in der Regel die Ausfallkosten aufgrund höherer Löhne und spezialisierter Tätigkeiten deutlich über dem Durchschnitt und pendeln sich bei etwa 400 Euro pro AU-Tag ein. In kleinen und mittleren Betrieben, insbesondere in Handwerksbetrieben werden die Ausfallkosten auf etwa 250 Euro pro AU-Tag geschätzt.
Menschen, die an einer langwierigen oder chronischen Krankheit leiden, haben es in der Arbeitswelt besonders schwer. In Deutschland scheiden pro Jahr mehrere Hunderttausend Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen für lange Zeit oder für immer aus dem Job aus. Die häufigsten Ursachen einer Arbeitsunfähigkeit sind Muskel-Skelett-, Atemwegs- sowie psychische Erkrankungen.
Menschen, die längere Zeit oder immer wieder der Arbeit fern bleiben müssen, fällt es aber oft schwer, mit ihrem Arbeitgeber über die Frage der Wiedereingliederung zu sprechen. Deswegen haben wir im betrieblichen Eingliederungsmanagement zwei Grundsätze verankert: Freiwilligkeit und Vertrauen. Sie brauchen nur teilzunehmen, wenn Sie es wollen, und Sie müssen nur das offenbaren, was Sie für notwendig halten. Das Verfahren zum BEM entfaltet eine besondere Schutzwirkung. Sie sollen nicht um den Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses fürchten müssen. Im Falle eines Rechtsstreits mit Ihrem Arbeitgeber berücksichtigen die Arbeitsgerichte ihre spezielle Situation während des BEM besonders.
Nehmen Sie dieses Angebot zum Gespräch an. Das Eingliederungsmanagement ermöglicht es Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, Ihre Leistungsfähigkeit richtig einzuschätzen und Ihre Arbeitsbedingungen daran anzupassen. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Rehabilitationsleistungen, die Ihnen zustehen könnten. Denn das betriebliche Eingliederungsmanagement soll Ihnen helfen, Schritt für Schritt ins Arbeitsleben zurückzukehren.
Mit Mut: Schonender Wiedereinstieg nach Krankheit
Manchmal scheint das Leben eine Einbahnstraße zu sein. Zum Beispiel nach langer oder häufiger Krankheit: Wenn der Körper nicht mehr richtig mitmacht, psychische Belastungen hinzukommen und das Thema Krankheit plötzlich die gesamte Lebensplanung dominiert. Dann gerät das Leben in eine Schieflage und es entsteht eine Unsicherheit, ob es noch einen Weg zurück in die Normalität und ins Arbeitsleben gibt.
In einem solchen Fall sollten Sie sich nicht scheuen, Hilfe anzunehmen: von Ihrer Familie und Ihren Freunden in erster Linie, aber auch von Ihrem Chef, den Kollegen, der Krankenkasse und anderen Rehabilitationsträgern. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn Sie im Laufe eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren (§ 167 Absatz 2 SGB IX). Dieses Verfahren kann Ihnen helfen, einen behutsamen Weg aus der Krankheit zurück ins Arbeitsleben zu finden.
Damit Sie wieder dauerhaft arbeitsfähig werden und nicht erneut erkranken, muss man Ihre Arbeitsbelastung untersuchen. Daher werden im BEM-Verfahren Ihr Arbeitsplatz und Ihre Arbeitsaufgaben auf den Prüfstand gestellt. Danach stellen sich viele Fragen: Kann ich an meinem Arbeitsplatz auch in Zukunft wieder voll arbeiten? Muss vielleicht etwas an der Arbeitsorganisation geändert werden, damit ich weniger belastet werde? Muss der Arbeitsplatz anders eingerichtet werden? Mit Ihrem Einverständnis wirken – je nach Unternehmensgröße – verschiedene Akteure zusammen und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Lösung: Ihr Arbeitgeber, der Betriebs- oder Personalrat, der Betriebsarzt und, falls Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind, die Schwerbehindertenvertretung. Ziel ist, Sie wieder fit zu machen und Ihnen eine passende Arbeit anzubieten, damit Sie langfristig arbeitsfähig bleiben und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben vermieden werden kann.
In der Regel sind Chefs und Kollegen sehr hilfsbereit und unterstützen Sie in der ersten, besonders schwierigen Zeit. Zahlreiche Arbeitnehmer konnten nach längerer Krankheit wieder Schritt für Schritt in den Arbeitsalltag begleitet werden und sind im Nachhinein sehr froh darüber, die richtige Hilfe durch das BEM gefunden zu haben. Es ist manchmal ein langer Weg – aber mit Sicherheit keine Einbahnstraße.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Referat Information, Monitoring, Bürgerservice - Schritt für Schritt zurück in den Job - Stand: Mai 2021
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